
Es geht um ein gebrochenes Schienbein – das hat ein Spieler nach einem Foul bei einem Amateurfußballspiel im Oktober 2024 im Kreis Schwäbisch Hall davongetragen. Der Schiedsrichter ahndete die Szene während des Spiels mit einer gelben Karte. Für den gefoulten Spieler reichte das aber nicht. Er zog anschließend vor Gericht und verlangte finanzielle Entschädigung. Die gibt es aber nicht, urteilte jetzt das Landgericht Ellwangen (Ostalbkreis). Es wies die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ab. Der Verein ist erleichtert.
Schienbeinbruch: Kein Schadenersatz nach Foul
„Brutal und rücksichtslos“ soll er gefoult worden sein, so die Begründung des Spielers des SSV Stimpfach (Kreis Schwäbisch Hall). Der Beklagte vom SV Brettheim (ebenfalls Kreis Schwäbisch Hall) behauptet hingegen, dass es sich um einen ganz normalen Zweikampf gehandelt hätte. Ähnlich sah es auch das Gericht, das ein schuldhaftes Verhalten des Beklagten nicht feststellen konnte, wie es im Urteil heißt.
Im Verfahren wurden mehrere Spieler beider Mannschaften als Zeugen gehört. Maßgeblich war die Frage, ob das Foul über ein im Fußball übliches Maß hinausging und damit eine rechtliche Haftung begründet. Dies sah das Gericht in diesem Fall nicht als ausreichend belegt an.
Am Tag vor dem Spiel postete der SV Brettheim noch diese Ankündigung: „Wahrlich keine einfache Aufgabe, dennoch haben wir in dieser Saison schon für die ein oder andere Überraschung gesorgt.“
Betroffener Verein nach Urteil erleichtert
Für den SV Brettheim – und allen voran Spielführer Daniel Barthelmeß – ist das Urteil eine große Erleichterung. Teile der Mannschaft hätten sogar erwogen, nicht mehr anzutreten, falls die Klage durchgegangen wäre.
Also ich bin sehr froh über diese Zurückweisung, weil es unseren Sport ein Stück weit kaputt machen würde, wenn man als Spieler für sowas verklagt wird.
Er verwies darauf, dass eine andere Entscheidung aus Sicht der Mannschaft weitreichende Folgen gehabt hätte. Als kleiner Verein könne man sich so etwas gar nicht leisten, sagte er. Denn dann wäre das Risiko, sonntags auf dem Platz zu spielen, viel zu hoch. „Und da wären wir wahrscheinlich nicht der einzige Verein, der damit ein Problem hätte“, so Barthelmeß weiter.
Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass sich weitere Gerichte mit dem Fall beschäftigen werden.
Ref: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/urteil-klage-wegen-schienbeinbruch-ssv-stimpfach-abgewiesen-100.html












