Reisende bringen oft Souvenirs wie Meeressand, lokale Spirituosen oder gefälschte Fußballtrikots aus dem Urlaub mit nach Hause. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) warnt jedoch, dass diese Andenken bei der Rückreise zu Problemen führen können. Was im Ausland als schönes Erinnerungsstück gekauft wird, kann in Deutschland Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer nach sich ziehen. Urlauber sollten sich daher bewusst sein, dass nicht alle Mitbringsel unproblematisch sind und unerwartete Kosten verursachen können. Es ist ratsam, sich vorab über die geltenden Einfuhrbestimmungen zu informieren, um Ärger am Zoll zu vermeiden.
Eine Prise Meersand, eine Flasche landestypische Spirituose oder das gefälschte Fußballtrikot: Urlaubsrückkehrer bringen gerne Souvenirs ihrer Reise mit nach Hause. Doch was im Ausland als schönes Andenken verkauft wird, kann bei der Rückreise zum Problem werden – immerhin können Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) aufmerksam.
Hierauf sollten Sie achten:
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